Totalschaden nach Auffahrunfall – Gutachten schafft Klarheit

Klaus Röbbecke
von Klaus Röbbecke

Trotz Ausweichmanöver des Auffahrenden wurde das Wohnmobil unseres Auftraggebers hinten rechts "erwischt". Die montierte Anhängerkupplung hat sicher schlimmeres verhindert.

Nach der Beauftragung durch den Geschädigten habe ich als neutraler Gutachter nunmehr den Wiederbeschaffungswert, den Restwert und die Reparaturkosten zu ermitteln.

Erste Schätzungen ergeben Reparaturkosten in Höhe von mindestens 50.000 EUR.

Da es sich bei diesem Schaden nicht um einen Bagatellschaden handelt, wurde von unserem Auftraggeber zeitgleich unser Kooperationsanwalt eingeschaltet.

Merke: Bei Haftpflichtschäden benennt der Geschädigte und nicht die gegnerische Versicherung einen Sachverständigen.

Totalschaden


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